1 Ein unverbindliches Kilometerleasing-Angebot der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota-Allee 5, 50858 Köln für den Toyota bZ4X. Anschaffungspreis: 42.970,20 € zzgl. Überführungskosten, Leasingsonderzahlung 8.340,00 €3. Gesamtbetrag: 23.182,08 € zzgl. Überführungskosten, jährliche Laufleistung: 10.000 km, Vertragslaufzeit: 48 Monate, 48 mtl. Raten à 329,00€ inkl. Wartung+2. Das Leasingangebot gilt nur für Privatkunden bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.08.2022.
2 Ein Angebot der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota-Allee 5, 50858 Köln. Gilt nur bei Buchung des Servicebausteins Wartung+. Wartungen nach Serviceplan nach 15.000 und 30.000 km bzw. jeweils einem Jahr. Gilt nur bei Abschluss eines Leasingvertrags mit einer Laufzeit von 48 Monaten bei der Toyota Kreditbank GmbH und nur bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.08.2022.
3 Die Umweltprämie setzt sich zusammen aus dem Anteil an der Leasingsonderzahlung in Höhe von 6.000,00 €, welcher auf Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschuss gemäß Förderrichtlinien zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltprämie) erstattet wird, und einem im Angebot bereits berücksichtigten Nachlass auf den Anschaffungspreis in Höhe von 4.519,80 € brutto (inkl. Herstelleranteil an der Umweltprämie). Die Leasingsonderzahlung reduziert die monatliche Rate. Ein Rechtsanspruch auf den BAFA-Zuschuss besteht nicht.
Individuelle Preise, Angebote und Finanzangebote erhalten Sie bei uns im Autohaus.
4 Bis zu 10 Jahre Garantie mit Toyota Relax: 3 Jahre Neuwagen Herstellergarantie + max. 7 Jahre Toyota Relax Anschlussgarantie der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien. Mit Durchführung der nach Serviceplan vorgesehenen Wartung erhalten Sie eine Toyota Relax Anschlussgarantie. Einzelheiten zur Toyota Relax Garantie erfahren Sie unter www.toyota.de/relax oder bei uns im Autohaus.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.